Sonderfall Standesamt Stettin (Zuständigkeit)
Unsere einstmalige Landeshauptstadt Stettin hatte zeitweise 21 Standesämter. Daher ist es zwingend notwendig, den damaligen Wohnsitz der gesuchten Person für das gesuchte Ereignis (Geburt, Heirat, Tod) zu kennen. Einen generellen Überblick über die Entwicklung und Aufteilung der Stettiner Standesämter, Hinweise auf Stadtpläne und Straßenlisten finden sie in dem Artikel “Das Labyrinth der Stettiner Standesämter” in unserem Blog und hier auf diesen Seiten die vorhandenen Quellen für jedes dieser Standesämter.
Überaus hilfreich ist ein alphabetisches Straßenverzeichnis von Stettin, in der die Zuständigkeit zu den Standesämtern aufgelistet ist. Es ist leider nur noch im Internet Archive zu finden.
Standesamt Stettin I (vorm. Stettin):
Umfasst folgenden Bereich, im Uhrzeigersinn von Norden:
Grabower Anlagen südlich der Straße “In den Anlagen” incl. Behr Negendank Straße bis auf Höhe und einschließlich der Straße “Am Fort Leopold”; Schlächterwiese und entlang der Südseite des Dunzig, Mölln-Fahrt bis zur Gr. Reglitz incl. Reglitzbrücke und auf etwa dieser Höhe in Richtung Westen auf Pommerensdorf zu. Ab der Oder dort incl. Oderstraße, Wiesenstraße bis diese zur Straße “Schwarzer Damm” wird. Dort verläuft die Standesamtsgrenze abermals nach Westen bis sie auf die Berliner Straße stößt entlang der westlichen Grenze des Hauptfriedhofs, weiter incl. der Herbert-Schumacher-Straße, An den Koppeln, Wilhelm Ehrlich Straße. An der Pasewalker Chaussee (die nicht mehr zum StA I gehört) nach Osten bis zur Friedenstraße (ohne diese), dort in Richtung Norden bis zur Beringer Straße (ohne diese), Bismarck-Straße (ohne diese) bis zum Königsplatz (incl.). Dort wieder nach Norden entlang der westlichen Straßenseite der Grabower Straße bis diese wieder auf die Straße “In den Anlagen” stößt.
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Standesamt II (Bredow und Grabow, eingemeindet 01.04.1900):
Bis 30.03.1900 waren die Orte Bredow und Grabow eigenständig mit jeweils eigenen Standesämtern.
Nach der Eingemeindung wurden sie gemeinsam unter dem Standesamt II geführt.
Zum StA II gehörte folgender Bereich bestehend aus den Orten Grabow, Bredow, Zabelsdorf, Teile von Grünhof, im Uhrzeigersinn von Norden :
Südlich Wedelshöhe bis einschließlich des Bredower Friedhofs, dort in südöstlicher Linke bis nördlich der Sedanstraße und Gustavstraße an die Oder. Bredower Werder (wobei die Tirpitz-Insel sowohl zum StA I als auch II gehört, Grabower Werder bis an den Dammschen See, Dunzig, nördlich der Schlächterwiese, Dampfschiffbollwerk nördlich der Straße “Am Fort Leopold”, bis zu den Grabower Anlagen incl. der Straße “An den Anlagen”, um den Park herum in Richtung Norden incl. dieses Teils der Grabower Straße, weiter entlang der Birkenallee bis zur Straße “Drei Eichen” (ohne diese), in nordwestlicher Richtung verlaufend ein geringer Teil der “Neue Str.”, dann nach Westen nördlich der Gartenstraße, ab dort entlang der Pölitzer Straße (ohne diese) bis zur Warsower Straße (ohne diese), dann wieder in Richtung Norden.
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Übersicht der Standesamtregister des bis 1900 eigenständigen Standesamtes Grabow in der Quellensuche
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Standesamt III (Nemitz und Torney, eingemeindet 01.04.1900, Schwarzow, Neuwestend und Braunsfelde, eingemeindet 01.01.1911
Zum StA III gehörte folgender Bereich bestehend aus den Orten Nemitz, Torney (beide eingemeindet 01.04.1900), Schwarzow, Neuwestend, Braunsfelde (diese eingemeindet 01.01.1911) , Teile von Grünhof, im Uhrzeigersinn von Norden:
Südlicher Teil des Eckerberger Waldes incl. Forsthaus Eckerberg, auf dieser Höhe incl. der Warsower Straße nach Süden verlaufend bis auf Höhe Achterberg, dort in Richtung Osten an die Wolgaster Straße (ohne diese), ab da nach Süden bis Carle Straße (ohne diese), nach Westen bis incl. Warsower Straße, incl. Pölitzer Straße, Gartenstraße, Drei Eichen, westl. Teil der Birkenallee bis Grabower Straße (ohne diese), nördlich vom Königsplatz, Richtung Westen incl. Beringer Straße bis Barnimstraße, Richtung Süden bis zur Pasewalker Chaussee, diese incl. bis zur Stadtgrenze westlich von Schwarzow, in Richtung Norden, nördlich der Elsa Brandström Straße und des Französischen Friedhofs nordöstlich in den Eckerberger Wald zurück.
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Standesamt Stettin IV (Züllchow und Frauendorf, bis 15.10.1939 zum Kreis Randow)
Umfasst den Bereich Züllchow, nördlich der Straßen Sedanstr. und Gustavstr. mit Siedlung West (nördlich des Bredower Friedhofs) und Heuershof, Frauendorf mit Bollinken, Bergquell und Gotzlow, bis 1939: Wussow, Warsow, Rollberge, Wedelshöhe.
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Standesamt V (Altdamm, bis 15.10.1939 zum Kreis Randow)
Umfasst den Ort Altdamm (pol.: Dąbie) mit Blaurocksmühle und Hammermühle.
Standesamt VI (Pommerensdorf, bis 15.10.1939 zum Kreis Randow)
Pommerensdorf (pol.: Pomorzany) gehörte bis 1939 zum StA Scheune und bekam erst 1940 ein eigenes Standesamt.
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Standesamt VII (Stöven, bis 15.10.1939 zum Kreis Randow)
Stöven (pol.: Stobno) gehörte bis 1939 zum StA Neuenkirchen (pol.: Dołuje). 1943 siehe StA Stettin IX. Zum Standesamtsbezirk gehört der Wohnplatz Prilipp.
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Standesamt VIII (Podejuch, bis 15.10.1939 zum Kreis Randow)
Zum Standesamt VIII gehören Podejuch, Friedensburg, Mühlenberg.
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Standesamt IX (Scheune, bis 15.10.1939 zum Kreis Randow)
Umfasst die Stadtteile Scheune, Möhringen, 1943 Stöven (1932 zu StA Neuenkirchen), 1943 Sparrenfelde (1932 zu StA Neuenkirchen), Kreckow (bis 1939), Pommerensdorf (bis 1939)
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Standesamt X (Stolzenhagen)
Umfasst den Stadtteil Stolzenhagen-Kratzwieck, Cavelwisch und die Försterei Glienken, Neuendorf (ab 1939 zum StA Pölitz).
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Standesamt XI (Finkenwalde, bis 15.10.1939 zum Kreis Randow)
Umfasst die Gemeinden Finkenwalde (pol.: Zdroje) und Rosengarten.
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Standesamt XII (Sydowsaue, bis 15.10.1939 zum Kreis Greifenhagen)
Umfasst die Gemeinde Sydowsaue.
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Standesamt XIII (Hökendorf, bis 15.10.1939 zum Kreis Greifenhagen)
Zur Gemeinde gehörte Hökendorf (pol.: Klęskowo) mit Forsthaus, Mittelmühle, Pulvermühle und Untermühle.
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Standesamt XIV (Buchholz, bis 15.10.1939 zum Kreis Greifenhagen)
Zur Gemeinde gehören Buchholz (pol.: Płonia), Hohenkrug (pol.: Zdunowo), Mühlenbeck, Jeseritz (pol.: Jezierzyce)
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Standesamt XV (Augustwalde, bis 15.10.1939 zum Kreis Naugard)
Umfasst die Orte Augustwalde (pol.: Wielgowo) und Franzhausen.
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Standesamt XVI (Warsow, bis 15.10.1939 zum Kreis Randow)
Umfasst den Ort Warsow (pol.: Warszewo), Alt- und Neu Buchholz (Buchholz-Flur, ohne die dazu gehörende Warsower Straße), Wedelshöhe, Rollberge, Seidelsruhe (alle bis 1939 zum Standesamt Frauendorf)
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Standesamt XVII (Odermünde (hieß bis 1929 Scholwin), bis 15.10.1939 zum Kreis Randow)
Umfasst den Ort Odermünde (pol.: Skolwin).
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Standesamt XVIII (Völschendorf, bis 15.10.1939 zum Kreis Randow)
Umfasst die Orte Völschendorf, Altleese (bis 1939 StA Falkenwalde), Siedlung Glambecksee, Polchow, Wussow (bis 1939 StA Frauendorf), bis 1939: Armenheide, Brunn und Daber.
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Standesamt XIX (Kreckow, bis 15.10.1939 zum Kreis Randow)
Gehörte bis zum 15.10.1939 zum Standesamt Scheune. Umfasst ab 1939 die Orte Kreckow (pol.: Krzekowo) und Brunn (pol.: Bezrzecze).
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Standesamt XX (Zahden, bis 15.10.1939 zum Kreis Randow)
Umfasst die Orte, Hohenzahden, Niederzahden, Güstow, Mandelkow, Pritzlow.
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Standesamt XXI (“Kriegsmütterheim”)
Gründung im Juni 1940, stand hauptsächlich ledigen Lebensborn-Müttern zur Verfügung. Es befand sich in Nemitz in der Eckerbergstr. 2 – 4.
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Kirchengemeinden (Zugehörigkeit)
Ein vergleichbares Problem sind die Kirchengemeinden. Welche Straße war in welcher Kirche eingepfarrt? Aus einer inzwischen verschwundenen Internetseite haben wir das Verzeichnis der Kirchengemeinden nach Straßen aus dem Adressbuch 1936 erhalten.