Personenstandsregister aus Pommern
Standesamtsregister wurden in der ehemaligen Provinz Pommern am 1. Oktober 1874 eingeführt. Sie verzeichnen Geburten mit Angabe der Eltern, Eheschließungen mit Angaben zu den Eltern des Ehepaares und den Trauzeugen und Sterbefälle mit Angaben zu den Eltern des Verstorbenen, soweit bekannt.
Seit der Reformierung des Personenstandgesetzes 2009 gelten folgende Datenschutzfristen für die Register in den deutschen Standesämtern:
- Eheregister (und Lebenspartnerschaftsregister) 80 Jahre
- Geburtenregister 110 Jahre
- Sterberegister 30 Jahre
Generell kann man für Deutschland sagen, dass Auskunft aus diesen Zeiträumen nur direkten Angehörigen gegeben wird. Nach Ablauf der Fristen werden die Akten i.d.R. an das zuständige Archiv abgegeben und stehen damit der Forschung zur Verfügung. Ausführliches dazu finden sie im GenWiki.
Bei deutschen Standesamtunterlagen in Polen ist die Situation ähnlich, hier gelten seit 2015 folgende Fristen:
- Geburtenregister 100 Jahre
- Heirats- und Sterberegister 80 Jahre
Sind die Urkunden jünger als die oben angegebenen Sperrfristen, werden sie i.d.R. im örtlichen polnischen Standesamt aufbewahrt, ältere gehen in das jeweilig zuständige polnische Staatsarchiv.
Wo finde ich die Standesamtunterlagen?
In Deutschland finden sich die erhaltenen Standesamtunterlagen der ehemaligen deutschen Siedlungsgebiete gesammelt im Standesamt I in Berlin. Unterlagen, die nicht mehr dem Datenschutz unterliegen, werden an das Landesarchiv Berlin abgegeben.
Es gibt ein gedrucktes Bestandsverzeichnis:
Standesregister und Personenstandsbücher der Ostgebiete im Standesamt I in Berlin – Gesamtverzeichnis für die ehemaligen Ostgebiete, die besetzten Gebiete und das Generalgouvernement. Frankfurt: Verlag für Standesamtswesen, 1992. ISBN 3-8019-5645-8
Standesamtunterlagen aus den vorpommerschen Gebieten befinden sich i.d.R. noch in den heutigen Standesämtern und werden zur Zeit noch nicht flächendeckend an Archive abgegeben. Ausnahmen betreffen hauptsächlich die Insel Rügen und die meisten größeren Städte. Dort werden sie nach Ablauf der Schutzfristen an die entsprechenden Stadtarchive abgegeben.
Auch für die in polnischen Standesämtern lagernden Urkunden gibt es ein gedrucktes Verzeichnis:
Deutsche Personenstandsbücher und Personenstandseinträge von Deutschen in Polen – Niemieckie ksiegi stanu cywilnego w Polsce 1898-1945, inzwischen auch kostenpflichtig in elektronischer Form erschienen.
Für die in Polen in den Staatsarchiven lagernden Personenstandsregister gibt es die komfortable Suchdatenbank Szukaj w Archiwach der polnischen Staatsarchive.
Die ersten Standesamtsregister aus Polen wurden im März 2013 auf der Plattform online veröffentlicht. Diese Sammlungen werden laufend erweitert, es ist vorgesehen sämtliche Standesamtsregister verfügbar zu machen.
Wie finde ich die Standesamtunterlagen?
Wie oben bereits dargestellt, sind die Personenstandsregister in vielen verschiedenen Archiven und Ämtern in Deutschland und Polen archiviert. Viele Unterlagen sind mittlerweile online frei zugänglich bzw. bei kostenpflichtigen Diensten (wie bspw. Ancestry) einzusehen.
Um einen komfortablen Gesamtüberblick zu bieten, haben wir alle bekannten Personenstandsregister, deren Lagerorte und Links zu den Digitalisaten erfasst. Diese können in unserer Quellensuche recherchiert werden.
Sonderfall Standesamt Stettin (Zuständigkeit)
Unsere einstmalige Landeshauptstadt Stettin hatte zeitweise 21 Standesämter. Einen Überblick über die Einteilung und vorhandene Quellen gibt ihnen eine eigene Seite.