Kirchenbücher

Kirchenbücher enthalten Aufzeichnungen von Pfarrern über Taufen, Trauungen und Todesfälle bzw. Begräbnisdaten. Communicantenregister verzeichnen die Teilnehmer am Abendmahl, Confirmantenregister die Teilnehmer der Konfirmation . In manchen Kirchenbüchern finden sich auch statistische Angaben.

Der Informationsgehalt der Eintragungen ist je nach Pfarrer und Zeitperiode sehr unterschiedlich. Taufregister enthalten oft nur den Namen des Vaters, bei den Trauungen wird auch nur der Vater des Bräutigams genannt und bei Sterbeeinträgen findet sich manchmal überhaupt kein Hinweis auf die Abstammung. Andere Pfarrer hingegen erzählen ganze Kurzgeschichten im Kirchenbuch oder stellen Einträge auf den Kopf, um ein uneheliche Geburt zu markieren.

Evangelische Kirchenbücher

Martin Wehrmann gebührt das Verdienst, 1892 ein erstes Verzeichnis der Kirchenbücher Pommerns aufgestellt zu haben: Die Kirchenbücher in Pommern, von Dr. Martin Wehrmann, Baltische Studien Ausgabe 42 von 1892 (externer Direktlink zum Artikel)

Er schreibt hier: „ Wie in den anderen deutschen Ländern finden sich auch in Pommern vor der Reformation keine Kirchenbücher“. Schon 1568 wird in einer Kirchen Agende, der Festlegung des Ablaufes des Gottesdienstes und der Amtshandlungen, bestimmt, dass die „Zahl der Communicanten fleissig“ anzuzeichnen sei und ein sonderliches Buch zu führen sei, das „die Namen aller, die sie vertrauen, mit Vermeldung des Jahres und des Tages“ enthalten soll.

So war damals das älteste in Pommern erhaltene Kirchenbuch das “Ehebuch der Wolgastischen Pfarrkirche“ welches 1538 beginnt.

Wehrmann nennt aus weiteren Gemeinden Kirchenbücher aus dem 16. Jahrhundert: Anklam, Grimmen, Werben, Spantekow, Belgard, Jassow, Buchholz, Hoff, Rehwinkel, Dalow, Bargischow, Nemitz, Cratzig, Prerow, Batzwitz, Cöslin, Greifswald und Treptow/Rega.

Vor dem Krieg lagerten die Kirchenbücher in den Pfarrarchiven, die geretteten Bücher aus Hinterpommern befinden sich jetzt in den polnischen Staatsarchiven und Diözesanarchiven sowie in deutschen Archiven. Vorpommersche Kirchenbücher finden sich in der Regel weiter in den örtlichen Kirchenarchiven, aber auch in Archiven in Greifswald, Berlin und Leipzig.

Katholische Kirchenbücher

Die Bewohner Pommerns waren in der Mehrzahl evangelisch. Wehrmann berichtet 1892 nur über katholische Bücher aus Kolberg und Köslin. Viele katholische Gemeinden wurden erst später gegründet, oft finden sich auch zu Katholiken Eintragungen im evangelischen Kirchenbuch. Die katholischen Kirchenbücher wurden nach dem Krieg vor Ort oder im Bischöfliches Zentralarchiv in Regensburg aufbewahrt. 2002 wurden die Originale an die polnischen Diözesanarchive zurückgegeben, Verfilmungen sind aber immer noch in Regensburg.

Militärkirchenbücher

Die Militärkirchenbücher sind seit dem 17. Jahrhundert die Personenstandsbücher für einfache Soldaten und Unteroffiziere. Sie sind aus der Zeit von ca. 1659 - 1944 vorhanden. Wehrmann nennt 1892 Bücher aus folgenden Militärgemeinden: Greifenberg , Gollnow, Naugard, Pasewalk, Stettin und Stralsund. Lesen sie weiter...

Weitere Bekenntnisse

Im Jahre 1939 zeigt eine Statistik dass von ca. 2,3 Millionen Einwohnern in Pommern
90 % evangelisch, ca. 8 % katholisch, 0,5 % sonstige Christen und 0,2 % Jüdischen Glaubens sind.

Zu den sonstigen Christen zählen Alt-Lutheraner, Deutsch-Reformierte, Französisch-Reformierte, Separatisten und andere Gruppen, die teilweise eigene Kirchenbücher besaßen.

Für kurze Zeit wurden diese Personen sogar amtlich erfasst, in den sogannten Dissidentenregistern.
1847 wurden die Gerichte zuständig für die Beurkundung von Personenstandsfällen von Juden und von Personen, die nicht der evangelischen oder der katholischen Kirche angehörten (sogenannte „Dissidentenregister“) Diese Situation hat dem Grunde nach bis zum 30. September 1874 bestanden, als die Standesamtsegister eingeführt wurden.

Vor allem in den Städten Pommerns gab es jüdische Gemeinden, einige Kirchenbücher sind erhalten. Das jüdische Museum in Frankfurt besitzt Kopien der Mikrofilme von jüdischen Gemeinden, die in der Zentralstelle für Genealogie aufbewahrt werden und hat eine Auflistung dieser Filme auf seiner Webseite.

Kirchenbuchkopien

Das allgemeine preussische Landrecht 1794 brachte mit den §§ 481 bis 505 genaue Bestimmungen für die Führung der Kirchenbücher und für uns Familienforscher mit dem § 501 die wichtige Anweisung, Kirchenbuchduplikate anzufertigen, die am Ende eines Jahres bei den Gerichten abgeliefert werden müssen. Wenn man bedenkt, in wie vielen Pfarren auch schon vor dem Krieg Bücher durch Unglücksfälle, meist Brände, verloren gingen, kann man diese Bestimmung aus heutiger Sicht nur als Segen verstehen.
Auch der § 496 ist eine für den Familienforscher hilfreiche Bestimmung, hier wird der Pfarrer angewiesen, auch solche Handlungen, die in anderen Parochien vorgenommen werden sollen, in seinem Kirchenbuch zu vermerken. Diese sollen aber nicht in die Jahresstatistik einfliessen
Kirchenbuchkopien werden in den Beständen der Archive üblicherweise unter den Amtsgerichtsakten geführt.

Wie finde ich Kirchenbücher?

Wie oben bereits dargestellt, sind die Kirchenbücher in vielen verschiedenen Archiven in Deutschland und Polen archiviert. Viele Unterlagen sind mittlerweile online frei zugänglich bzw. bei kostenpflichtigen Diensten (wie bspw. ANCESTRY) einzusehen.

Um einen komfortablen Gesamtüberblick zu bieten, haben wir alle bekannten Kirchenbücher, deren Lagerorte und Links zu den Digitalisaten erfasst. Diese können in unserer "Quellensuche" recherchiert werden.