Eine neuentdeckte Quelle

Ahnentafeln in den Personalunterlagen des NS-Lehrerbundes stellen eine bisher kaum bekannte Quelle für die Lehrerforschung dar. Ein großer Bestand befindet sich im Bundesarchiv in Berlin und ist dort unter der Signatur BArch NS 12 (Schriftgut, Staatliche Unterlagen Hauptamt für Erzieher/Reichswaltung des Nationalsozialistischen Lehrerbundes) archiviert. 

André Marten hat beim Bundesarchiv nachgefragt. Der Bestand umfasst 15.823 Aufbewahrungseinheiten. Der Zugang zu den Archivalien ist allerdings schwierig, da die Bestände oft nutzungsbeschränkt sind. Eine systematische Erfassung der Unterlagen für Pommern ist daher wohl nicht möglich. Einzelne Namen können jedoch nach Auskunft des Bundesarchivs recherchiert werden. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa vier Monate.

Ahnentafeln als Teil von Lehrerpersonalakten können sich auch in anderen Staats- oder Landesarchiven finden. Bundesweit lassen sich über Portale wie die Deutsche Digitale Bibliothek entsprechende Archivstücke recherchieren.

Der Nationalsozialistische Lehrerbund

Der Nationalsozialistische Lehrerbund (NSLB) wurde 1929 gegründet und entwickelte sich nach der Machtübernahme 1933 zur zentralen Lehrerorganisation des NS-Regimes, deren Ziel es war, das Schulwesen und die Erziehung ideologisch an der nationalsozialistischen Weltanschauung auszurichten. Mitglied waren Lehrerinnen und Lehrer aller Schulformen, die nach der Gleichschaltung der bisherigen Lehrerverbände zunehmend unter politischen und beruflichen Druck gerieten, dem NSLB beizutreten. Eine gesetzliche Beitrittspflicht gab es zwar nicht, faktisch gehörten 1937 jedoch rund 97 Prozent der deutschen Lehrkräfte dem NSLB an.

Die Ahnentafeln

Die NSLB-Ahnentafel war ein standardisiertes, behördliches Formular zur lückenlosen Erfassung der Vorfahren von Lehrkräften im Nationalsozialismus. Neben biografischen Kerndaten wie Namen, Geburts- und Sterbedaten wurde darin zwingend die Konfession erfasst, um die geforderte „arische“ Abstammung rassistisch zu überprüfen. Jede einzelne Angabe musste von Standes- oder Pfarrämtern amtlich beglaubigt werden, wodurch das Dokument als rechtsverbindlicher Nachweis für den Verbleib im Schuldienst diente.

Urheber*in: Berekoven, Hanns; Nationalsozialistischer Lehrerbund (Herstellung) / Rechtewahrnehmung: Deutsches Historisches Museum
Urheber*in: Theiss, Martha; NSLB, Sachbearbeiter für Sippenforschung (Herstellung) / Rechtewahrnehmung: Deutsches Historisches Museum

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