Im bäuerlich geprägten Pommern waren die meisten Menschen in landwirtschaftlichen Berufen tätig. Welche Klasseneinteilung es dabei gab, kann man in diesem lesenswerten Buch finden:
Die ländliche Verfassung in der Provinz Pommern / Von Alexander Padberg
Stettin : Nicolai , 1861, S. 337 ff. (Online, auch zum Gesamtdownload als pdf, 125 MB) (Online, lesbar in einzelnen Kapiteln)
“Im Preußischen Pommern
Die innere Verfassung der Dorfgemeinde beruhet vornehmlich in den aus der Größe des Grundbesitzes hervorgehenden Klassenunterschieden der Eingesessenen. In einem Dorfe mit völlig ausgebildeter Verfassung gab es 4 Klassen: Bauern, Kossäthen, Käthner, Büdner.
Die Bauern teilten sich wieder in Vollbauern und Halbbauern, die völlig gleichartige, wenn auch nicht gleichmäßige Pflichten und Rechte hatten. Die Vollbauern waren nach dem Umfange ihres Grundbesitzes Vierhüfner, Dreihüfner, Zweihüfner und Einhüfner. Die Halbbauern hatten ungefähr die Hälfte des Ackers, den in jedem Dorfe ein Vollbauer bewirtschaftete. Der älteste Besitz eines Vollbauern scheint in Pommern zwei Landhufen, 60 Pommersche Morgen, gewesen zu sein. Die Dreiviertel-Bauern hatten eine Tripelhufe oder drei Hakenhufen, die Halbbauern eine Landhufe im Besitze.
Die Kossäthen hatten in der Regel einen solchen Grundbesitz, der die Haltung eines vollen Gespannes nicht verlohnte. Hier und da theilten sie sich wieder in Groß-und Klein-Kossäthen, alsdann bildeten die Groß-Kossäthen mit den Halbbauern und die Klein-Kossäthen mit den Käthnern eine Klasse. Die Bauern und Kossäthen waren die Ackerbauern des Dorfes.
Die Käthner hatten nur wenige Morgen Landes, die sie teils mit dem Spaten bearbeiteten, theils von den mit Gespann versehenen Nachbarn bearbeiten ließen. Sie ernährten sich durch Tagelohn oder Handwerk.
Die Büdner besaßen nur Haus und Garten, Sie sowohl als die Käthner hatten gewöhnlich nicht den Vollgenuß der Gemeinde-rechte, auch waren sie meistens, das sie contriuable Grundstücke nicht besaßen in viel größerere Abhängigkeit von der Gutsherrschaft als die Bauern, wenn sie nicht, was in einzelnen Dörfern der Fall war, die Eigenthümer der Häuser und Gärten waren.
Über das Zahlenverhältnis der einzelnen Klassen der Dorfbewohner für 1798 lässt sich nach Krug(1) folgende Zusammenstellung machen:
Es lebten damals im altpreußischen Pommern in den Städten 131 893, auf dem Lande 381 938 Menschen. Unter den Letzteren waren
Vollbauern 12650
Halbbauern 2578
Gross Kossäthen 4001
Klein Kossäthen 1172
Käthner 13021
Fischer 871
Schulzen 1855
Gärtner 277
Krüger 567
Leinweber 445
Müller 895
Hirten 3320
Schäfer 1551
Einlieger 14640
Knechte 22427
Dienstjungen 11 122
Mägde 22820
Leibzüchter 1435 ”
(Die „Leibzucht“ bezeichnet ein Unterhalts- und Wohnrecht auf Lebenszeit für die Alt-Bauern bzw. Witwer und Witwen, nachdem sie Haus oder Hof der jüngeren Generation übergeben haben. )
Das Buch bietet viele lesenwerte Kapitel über die Lebensumstände unserer Vorfahren, nur als Beispiel: Nahrung und Lebensweise der ländlichen Arbeiter (S. 131). oder über das Familienrecht der Bauern wie Erbrecht und die Gütergemeinschaft (ab S. 320)
(1) Betrachtungen über den Nationalreichtum des preußischen Staats und über den Wohlstand seiner Bewohner. 2 Theile, Berlin 1805. Theil 1 (Volltext)
(2) Siegfried Koschnick wurde 1920 als Sohn eines Tischlers in Stolp/ Pommern geboren und absolvierte nach der Schulausbildung seine Lehre in einer Glaserei. 1943 wurde er als Schwerbeschädigter aus dem Wehrdienst entlassen. Im gleichen Jahr nahm er das Studium an der Kunstakademie in Königsberg auf, um Maler und Grafiker zu werden. Wegen neuer Kriegseinwirkungen mußte er sein Studium abbrechen. Seit 1945 lebte er mit seiner Frau in Wernigerode. Ab 1949 fanden auch Wernigeröder und Harzer Motive künstlerische Umsetzung. 1997 verstarb Siegried Koschnik in Wernigerode. Bildrechte/-herkunft: Harzmuseum Wernigerode