Kirchenbuch Rubkow
Im KB von Rubkow ist von dem sehr gewissenhaften Schreiber der kirchliche Vorgang einer Trauung zwischen einer evangelischen Braut und einem katholischen Bräutigam protokolliert worden. Besonders erbost hatte ihn wohl die Tatsache, dass beide schon eine gewisse Zeit beieinander gewohnt und „sich fleischlich vermischt haben.“ Das Ergebnis wurde im Jan. 1754 geboren und mit einer weiteren Prosa im Taufeintrag begleitet.
Den Text zur Heirat mit Bekehrung (in den Spalten Copulati auf beiden Seiten) kann ich leider nicht vollständig entziffern und würde die VereinskollegInnen bitten, mir dabei behilflich zu sein.
Freundliche Grüße Christian (Boose)
Text:
1. D 28. Feb: ist auff des Königs …. Befehl der Catholische Mann Hans Jurgen Streck mit Regine Marie Blomen zu Zarrentin von mir Copuliret worden, und zwar also: Weil Sie sich vor der Copulation zusammen geleget, und ein vor der Zeit , da ihre Copulation von dem Konigl Consistor: solte erkannt werden, wurde ein Kind erzeuget hatte. So müßen
1./ die Frau Kirchen buße thun, und mit ihm 8 Tage zu Pinnow im Gefängnis sitzen.
2./ ..Acta Copulationis
1./wurden ihn ihre Sünnde vorgehalten
2./… usw.