“Wenn der Tod über das Leben siegt” – Der Tod im pommerschen Volksglauben
Ein Beitrag von Martina Riesener
Parallel zur Entwicklung des im ersten Teil beschriebenen alltäglichen Brauchtums und seinen Ritualen entstanden verschiedenste Handlungen und Überzeugungen, die als gottlos und mystisch empfunden werden. Diese nicht durch Kirche oder Staat legitimierten Ansichten und Praktiken wurden als anderem als Aberglauben bezeichnet. Seit Ende des 18. Jahrhunderts wird dieser eher abwertend besetzte Begriff des Aberglaubens zunehmend durch die Bezeichnung „Volksglauben“ ersetzt.
Die sogenannte „Volksfrömmigkeit“ ist ein Teil des Volksglaubens. Sie beinhaltet ebenfalls religiöse Handlungen, die zwar von kirchlicher Seite nicht legitimiert und gefördert sind, aber geduldet werden.
Nachfolgend berichtet Eva Näpflein von im pommerschen Volksglauben beheimateten Sitten und Gebräuchen: (mehr …)