Ein Ortsforscher, der eine Chronik schreiben will, leitete uns seine Korrespondenz mit dem Lastenausgleichsarchiv weiter. Derzeit sieht es düster aus für Anfragen von Familienforschern.

Bundesarchiv Bayreuth, © El Grafo / CC-BY-SA-4.0, CC BY-SA 4.0 <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0>, via Wikimedia Commons

Aufgrund eines sehr hohen Aufkommens an schriftlichen Anfragen kämpft das Lastenausgleichsarchiv (LAA) des Bundesarchivs am Standort Bayreuth mit erheblichen Bearbeitungsrückständen. Um diesen Rückstau gezielt abzubauen und dringende Anliegen ohne jahrelange Verzögerungen bearbeiten zu können, hat das Archiv seine Bearbeitungsprozesse mit Wirkung zum 16. Januar 2026 für die Dauer von bis zu zwei Jahren angepasst.

Priorisierung ab Januar 2026: Vorrang für Dringlichkeitsfälle

Für alle Anträge, die seit dem 16. Januar 2026 beim Lastenausgleichsarchiv eingehen, gilt ein neues Priorisierungssystem nach Dringlichkeit. Bevorzugt bearbeitet werden ausschließlich Anfragen, denen ein nachgewiesener Dringlichkeitsgrund zugrunde liegt. Dazu zählen insbesondere:

  • Rechtsansprüche: Durchsetzung von Ansprüchen mit festen Terminen und Fristen
  • Einbürgerung: Anträge zur Wiedergutmachungseinbürgerung
  • Opferschicksale: Schicksalsklärung oder Rehabilitation aufgrund von NS- oder SED-Verfolgung
  • Wissenschaft: Zeitkritische wissenschaftliche Publikationen mit der Notwendigkeit der Wahrung von Fristen z.B. wegen Drittmittelgebern oder besonderer öffentlicher Aufmerksamkeit
  • Medien: Anfragen von Presse und Medien zu Themen von besonderem öffentlichen Interesse
  • Provenienzforschung mit dem Ziel der Rückgabe
  • Vermisste Angehörige von denen man persönlich durch Vertreibung etc. getrennt wurde
  • Antragsteller die ihre eigene Akte einsehen wollen

Auch die Bearbeitung priorisierter Anfragen kann mehrere Monate dauern.

Dämpfer für die Ahnenforschung: Bitte um Geduld bis 2028

Für reine Genealogen und Familienforscher bringt die neue Regelung Einschränkungen mit sich. Das Bundesarchiv stellt klar, dass unter dem Dringlichkeitsgrund „Ermittlung eines vermissten Angehörigen“ ausschließlich Fälle zu verstehen sind, bei denen Anfragende persönlich während der Vertreibung gewaltsam oder durch widrige Umstände von ihren Angehörigen getrennt wurden. Die klassische Ahnenforschung fällt ausdrücklich nicht unter diese Dringlichkeit.

Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen für Recherchen:

  • Neuanfragen ab dem 16.01.2026: Wer ab diesem Stichtag eine Anfrage stellt, die keinem der Dringlichkeitskriterien entspricht, wird gebeten, sich erst ab dem 1. Januar 2028 erneut an das Lastenausgleichsarchiv zu wenden.
  • Altanfragen vor dem 16.01.2026: Anträge, die vor dem 16. Januar 2026 eingegangen sind, werden regulär im Rahmen des Rückstandsabbaus abgearbeitet. Betroffene müssen nichts weiter unternehmen und werden direkt vom Archiv kontaktiert, sobald die Bearbeitung beginnt.

Wichtige Formalien und Fehlerquellen bei der Kommunikation

Wer Unterlagen im Rahmen einer priorisierten Anfrage einreicht, sollte strikte formale Vorgaben beachten, um Verzögerungen oder die Nichtbearbeitung zu vermeiden:

  1. Formulare vollständig einreichen: Das Formblatt Erläuterungen zum Benutzungsinteresse sowie die Besondere Verpflichtungserklärung (BVE) müssen stets gründlich, wahrheitsgemäß und vollständig vorgelegt werden – selbst wenn Angaben bereits früher mitgeteilt wurden.
  2. Technisches Dateiformat: E-Mail-Anhänge sollten bevorzugt als PDF übermittelt werden. Dateien dürfen dabei nicht direkt im E-Mail-Text eingebettet werden.
  3. Keine ZIP-Dateien oder Cloud-Links: Aus Sicherheitsgründen werden cloudbasierte Dokumente sowie ZIP- oder TAR-Archive vom Archiv weder geöffnet noch heruntergeladen.
  4. Fehlende Rückmeldungen bei Mängeln: Das System versendet lediglich automatische Eingangsbestätigungen. Es erfolgt kein gesonderter Hinweis auf fehlende, unleserliche oder beschädigte E-Mail-Anhänge.

Persönlicher Besuch im Lesesaal Bayreuth

Für Anfragende mit bereits genehmigtem Benutzungsvorhaben steht der Benutzersaal in Bayreuth weiterhin zur Verfügung (Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9:00–17:00 Uhr, Freitag 9:00–15:00 Uhr). Ein Besuch ist jedoch nur nach schriftlicher Terminreservierung möglich. Als Höchstmenge vorzulegenden Archivguts gilt eine strikte Obergrenze von maximal 10 Verzeichnungseinheiten pro Tag.

 

Man kann nur hoffen, dass nach Abbau des Anfragen-Staus wieder familienforscherfreundlichere Verhältnisse entstehen.

Quellen https://www.bundesarchiv.de/nachricht/lastenausgleichsarchiv-passt-bearbeitungsprozess-an/

https://www.bundesarchiv.de/das-bundesarchiv/standorte/bayreuth/

https://www.bundesarchiv.de/das-bundesarchiv/standorte/bayreuth/#c52275

 

 

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