Bugenhagen auf dem Croy-Teppich
Bugenhagen (Mitte) auf dem Croy-Teppich im Pommerschen Landesmuseum, Bild R. Neumann von kirche-mv.de , links Barnim XI., rechts Philipp I.

Im Jahre 2008 hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) die Lutherdekade im Hinblick auf das 500. Jubiläum der Reformation im Jahre 2017 eröffnet. Die EKD hat damals aber auch Luthers Weggefährten und Freund Johannes Bugenhagen aus Anlaß seines 450. Todestages gewürdigt. Im Jahre 2015 jährt sich nun sein 530. Geburtstag. Bugenhagen, der Reformator Norddeutschlands, Doktor Pommer, Doctor Pomeranus, wie Luther ihn nannte, verdient es weiterhin, in der Erinnerung zu bleiben.

Bugenhagen wurde am 24. Juni 1485 im pommerschen Wollin (Insel Wollin, Herzogtum Pommern) geboren[1]. Sein Vater war dort Ratsherr. Der Familienname deutet auf die mögliche Herkunft seiner Vorfahren aus dem Ort Buggenhagen, einer Gemeinde am Peenestrom westlich von Wollin.

Bugenhagen studierte an der Universität Greifswald. Danach ging er als Lehrer an die Stadtschule in Treptow an der Rega und wurde dort zum Rektor berufen.

Obwohl Bugenhagen nicht Theologie studiert hatte, wurde er 1509 zum Priester geweiht und zum Vikar an der Treptower Marienkirche bestellt. Im Jahr 1517 wurde ihm im nahe gelegenen Kloster Belbuck die Stelle eines Lektors am Prämonstratenserkonvent vermittelt. Im Auftrag des Abtes legte er den Mönchen die Heilige Schrift und die Kirchenväter aus.

Titelblatt der Pomeraniae von Bugenhagen 1518
Titelblatt der Pomerania von Bugenhagen 1518 http://ub-goobi-pr2.ub.uni-greifswald.de/viewer/image/PPN734980140/1/LOG_0000/

 

In dieser Zeit beauftragte ihn sein Landesherr, Herzog Bogislaw X., eine Chronik von Pommern zu schreiben. Auf einer ausgedehnten Reise durch das Land sammelte er geschichtliches Material und Überlieferungen. Schon 1518 übergab er die in lateinischer Sprache handschriftlich verfaßte Chronik dem Herzog mit einem Widmungsschreiben. Diese Chronik Pomerania ist die erste zusammenhängende Darstellung der pommerschen Geschichte. Eigenartigerweise wurde sie erst 1728 gedruckt, obwohl sie durchaus früher benutzt worden war. Eine deutsche Übersetzung erschien sogar erst im Jahre 2008[2].

Martin Luthers Schriften, die sich in Windeseile in Deutschland verbreiteten, erreichten bald auch Bugenhagen. Er studierte sie gründlich und schrieb an Luther, der ihm den „Tractatus de libertate Christiana“ („Von der Freiheit eines Christenmenschen“) übersandte. Luthers Gedanken ließen ihn nicht mehr los. Er reiste nach Wittenberg und immatrikulierte sich dort 1521. In diesem Jahr geschahen wichtige Ereignisse.

Nachdem Luther auf dem Rückweg vom Reichstag zu Worms  nach Wittenberg in einer vermeintlichen Entführung vom sächsischen Kurfürsten Friedrich dem Weisen auf die Wartburg gebracht worden war, begann er dort – untergetaucht als Junker Jörg – im Herbst 1521 das Neue Testament in nur elf Wochen ins Deutsche zu übersetzen.

Denn Luther war mit dem Anspruch aufgetreten, den Menschen die Bibel in der Volkssprache zu schenken und zwar nicht aus Übersetzungen wie z.B. aus der lateinischen Vulgata, sondern aus den Urtexten, nämlich aus der althebräischen, der aramäischen bzw. der altgriechischen Sprache. Volkssprache bedeutete Frühneuhochdeutsch oder Deutsch der frühen Neuzeit[3].

Im September 1522 wurde das übersetzte Neue Testament („Septembertestament“) in Wittenberg gedruckt. Unter Bugenhagens beratender Mitwirkung[4] wurde das Neue Testament ins Niederdeutsche übertragen: „Dat Nye Testament düdesch gantz vlytigen gecorrigeret / met eynem Register. Martinus Luther“[5]. Es erschien 1525 ebenfalls in Wittenberg. Denn das Mittelniederdeutsche (auch Sassisch [Niedersächsisch] genannt) war die Schriftsprache Norddeutschlands und der Hanse. Denn im 16. Jahrhundert war Niederdeutsch noch eine eigenständige Literatursprache[6].

Da das Neue Testament nur ein Viertel des Umfangs des Alten Testaments betrug, konnte es 1522 als Ganzes veröffentlicht werden. Das war für das viel umfangreichere Alte Testament aus verschiedenen Gründen nicht möglich.

In jahrelanger Arbeit wurde ein Buch des Alten Testaments nach dem anderen übersetzt.

Als Luther ab 1533 häufiger krank war, halfen ihm die Freunde. Der Zeitzeuge Johannes Mathesius entwirft um 1564 in einer Predigt folgendes Bild von den Übersetzungsarbeiten: Melanchthon hätte den Septuagintatext präpariert, Cruciger die Rabbinerbibel des Jakob Ben Chajim. Bugenhagen habe den lateinischen Vulgatatext vorbereitet. „Darauf proponieret dieser Präsident (Luther) einen Text und ließ die Stimmen herumgehen und höret, was ein jeder dazu zu reden hätte…“.

Nachdem die ganze Bibel übersetzt worden war, erschien am 1. April 1534 die von Bugenhagen in niederdeutscher Sprache betreute Bibel als getreues Abbild der Lutherbibel. Auf den Titelblättern der Bibeln in niederdeutscher Sprache findet sich der Name Johannes Bugenhagen jedoch nicht. Die Vollbibel des Lübecker Druckers Ludwig Dietz von 1533/34 ist als Lübecker Bibel und als Bugenhagen-Bibel bekannt[7]:

„De Biblie vth der vthlegginge Doctoris Martini Luthers yn dyth düdesche vlittig vthgesettet mit sundergen vnderrichtingen alse men seen mach. Inn der Keyserliken Stadt Lübeck by Ludowich Dietz gedrücket. M D XXXIII.“

Als vom 4. bis zum 11. Oktober 1534 die Leipziger Michaelismesse stattfand, lag dann auch die vollständige Fassung der Lutherbibel in hochdeutscher Sprache vor.

In dieser Zeit erschienen im mittel- und niederdeutschen Raum auch fünf Vollbibeln und ca. 90 Einzelausgaben in niederdeutscher Sprache, nämlich in den Hauptdruckorten Wittenberg, Erfurt und Magdeburg. Auch Hamburg, Lübeck, Köln und Rostock sind noch als übrige Druckorte hinzuzufügen[8].

Bibel von 1588 aus dem Barther Bibelzentrum in „mittelniederdeutscher“ Sprache
Bibel von 1588 aus dem Barther Bibelzentrum in „mittelniederdeutscher“ Sprache (erschien erst nach Bugenhagens Tod) http://ub-goobi-pr2.ub.uni-greifswald.de/viewer/image/PPN684732467/1/ zu dieser Bibel siehe auch https://www.pommerscher-greif.de/die-alteste-pommersche-bibel/

Die Lübecker Bibel/Bugenhagen-Bibel diente als Vorlage für die erste dänische Bibelübersetzung, die ebenfalls der zu Hilfe gerufene Lübecker Drucker Ludwig Dietz in Kopenhagen gedruckt hat.

Nach und nach trat jedoch Norddeutschland, das Gebiet der Hansesprache, der hochdeutschen Sprache bei. Daher endete um 1620 der niederdeutsche Bibeldruck. Das Niederdeutsche verlor, die neuhochdeutsche Schriftsprache dehnte ihren räumlichen Geltungsbereich gewaltig aus.

Was bleibt: heute wird in Norddeutschland wieder Gottesdienst auch in niederdeutscher Sprache gehalten. Dazu gehören z.B. „Op goden Kurs“, plattdüütsch Gesangbook, Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kark, Kiel 2001, und Johannes Jessen, „Dat Ole un dat Nie Testament in unse Moderspraak“, 11. Auflage, Göttingen 2006.

Nach diesem Exkurs über die Verdienste Bugenhagens an den Bibelübersetzungen soll wieder am Jahre 1523 angeknüpft werden. Auf Luthers Empfehlung ernannten der Rat der Stadt und die Vertreter der Gemeinde Wittenberg 1523 Bugenhagen zum Stadtpfarrer an der Stadtkirche. In dieser Zeit entwickelte er sich als treuer Gefolgsmann Luthers und wurde schließlich dessen Beichtvater und Freund.

Gedenktafel, Johannes Bugenhagen,
Gedenktafel, Johannes Bugenhagen, Kirchplatz 9, Lutherstadt Wittenberg, Deutschland By OTFW, Berlin CC BY-SA 3.0via Wikimedia Commons

Bugenhagen versah nicht nur den Pfarrdienst, sondern hielt auch Vorlesungen an der Universität.

Im Juni 1533 wurde Bugenhagen zum Doktor der Theologie promoviert. Die Promotionsformel hatte Luther erarbeitet. Darin hieß es, daß die Promotion kraft apostolischer und kaiserlich-politischer Autorität, die beide auf Gott zurückgeführt wurden, vollzogen werde. Dem Wittenberger Doktortitel kam eine große Bedeutung zu: er sollte künftig die besondere Qualifikation evangelischer Theologen an leitender Stelle in Städten und Ländern hervorheben.

Aufgrund seiner zahlreichen Veröffentlichungen erlangte Bugenhagen bald Bekanntheit als reformatorischer Schriftenausleger und wurde über die Grenzen des Reiches hinaus bekannt und um Rat gebeten.

Als sich die Reformation mehr und mehr ausbreitete, erfaßte sie auch das Herzogtum Pommern[9]. Herzog Bogislaw X. sah sich aus politischen Gründen veranlaßt, Vorsicht walten zu lassen (Rücksicht auf die Reichspolitik). Aber er praktizierte eine nach innen flexible Religionspolitik. Er duldete die Evangelischen, solange ihre Predigten nicht zum Aufruhr führten. Diese Politik mußte auch der damalige (altgläubige) Bischof Erasmus von Manteuffel hinnehmen. Nachdem Herzog Bogislaw X. 1523 gestorben war, setzten seine Söhne Georg I. und Barnim IX. diese Politik fort, da Pommern noch bis 1530 Reichslehen war. Als jedoch mehrere Städte danach trachteten, ihre durch Herzog Bogislaw X. eingeschränkte Selbständigkeit wieder zu erweitern, verschlimmerte sich die Lage zusehends. Daher entschlossen sich die pommerschen Herzöge im Sommer 1534 dazu, die Reformation in ihrem Lande durchzuführen.

Am 13. Dezember 1534 wurde ein Landtag in Treptow a. R. abgehalten. Teilnehmer waren u.a. der Bischof von Cammin, Erasmus von Manteuffel, der Adel und die Städte. Auch Johannes Bugenhagen wurde eingeladen und nahm teil. Man konnte sich jedoch nicht einigen. Bischof von Manteuffel verweigerte seine Zustimmung unter Hinweis auf seine Reichsunmittelbarkeit als Bischof von Cammin. Er verklagte die Herzöge sogar beim Reichskammergericht.

Obwohl keine Einigung erzielt werden konnte, wurde Bugenhagen dennoch ersucht, für das Land eine Kirchenordnung zu verfassen. Wegen mancherlei Rücksichtnahmen auf Landesvorlagen konnte er nur eine Kirchenordnung erarbeiten, die sich anders als Kirchenordnungen der Städte auf das Wesentliche beschränken mußte. Die Kirchenordnung wurde nach Wittenberg gesandt, dort gedruckt und trat 1535 in Kraft[10]. Auch in dieser Kirchenordnung findet sich über die kirchlichen Angelegenheiten (Zeremonien und Feste) hinaus ein Anliegen der Reformatoren wieder, nämlich Empfehlungen zur Bildung der Menschen, also zum Schulwesen. Ferner ist in der Kirchenordnung auf die kirchenrechtliche Grundlage der von Luther angeregten Kirchenvisitationen hinzuweisen. Sie waren für die Konsolidierung des neuen reformatorischen Kirchenwesens notwendig.

Deckblatt der Kercken Ordeninge im Lande tho Pamern/
Deckblatt der Kercken Ordeninge im Lande tho Pamern/, Wittenberg : Schwertel, Johann, 1563 http://digitale.bibliothek.uni-halle.de/vd16/content/structure/999173

Übrigens hatte Bugenhagen schon zuvor Kirchenordnungen erarbeitet, z.B. für Braunschweig (1528), Hamburg (1529) und Lübeck (1531). Die Kirchenordnungen sind bis auf die dänische Ordnung im damals in Norddeutschland üblichen Mittelniederdeutsch verfaßt. Denn sie wurden in den Kirchen in der Muttersprache der Gläubigen verlesen.

Im Hinblick auf die Ausarbeitung der Kirchenordnungen erkundete Bugenhagen die örtlichen Verhältnisse und Notwendigkeiten. Das führte zu wiederholten, oft langen Abwesenheiten von Wittenberg. Dann hat Luther ihn als Stadtpfarrer vertreten.

Als Bugenhagen wieder nach Wittenberg zurückgekehrt war, wurde er im September 1535 in die theologische Fakultät als ordentlicher Professor aufgenommen. In dieser Zeit widmete er sich den von Luther gewünschten überregionalen Ordinationen. Dadurch wurde Wittenberg Zentrum des lutherischen Protestantismus, und Bugenhagen wuchs mehr und mehr in die Rolle eines Bischofs der Reformation hinein. 1536 nahm er an den Verhandlungen über die Wittenberger Konkordie mit den oberdeutschen Reformatoren teil und bewies dabei seine Eigenschaft als ein auf Ausgleich bedachter Verhandlungspartner, verteidigte aber standfest Luthers Abendmahlslehre.

Bugenhagen auf dem Rubenow-Denkmal
Bugenhagen auf dem Rubenow-Denkmal vor der Greifswalder Universität, Bild R. Neumann von kirche-mv.de

Als die Reformation in die nordischen Länder ausstrahlte, weil zahlreiche Studenten aus skandinavischen Ländern in Wittenberg studierten und lutherische Prediger in diese Länder kamen, führte König Christian III. im Jahre 1536 die Reformation offiziell in Dänemark und Norwegen ein. Auf Bitten des dänischen Königs, Bugenhagen nach Dänemark zu entsenden, um bei der Durchführung der Reformation und bei der Ausarbeitung der dänischen Kirchenordnung mitzuwirken, beurlaubte Bugenhagens Dienstherr, der sächsische Kurfürst Johann Friedrich I., im Jahre 1537 schließlich seine Reise nach Dänemark.

Nachdem die Kirchenordnung in Kraft gesetzt worden war, übernahm Bugenhagen als Berater des Königs die Aufgabe der Umsetzung der in der Kirchenordnung angestrebten Ziele.

König Christian III. war an einem weiteren Verbleib Bugenhagens in Kopenhagen sehr interessiert und wandte sich erneut an Kurfürst Johann Friedrich I. Nachdem Dänemark dem Schmalkaldischen Bund[11] beigetreten war, war der Kurfürst damit einverstanden. Ab 1537 hielt Bugenhagen Vorlesungen an der Universität Kopenhagen und wurde 1538 zum Rektor der Universität berufen.

Als ein Streit der Herzöge von Pommern mit Christian III. um die Insel Rügen entstand, fühlte er sich berufen zu vermitteln; ebenso vermittelte er zwischen den pommerschen Herzögen und dem sächsischen Kurfürstenhaus.

Martin Luther war am 18. Februar 1546 gestorben. Nach seinem Tod nahm sich Bugenhagen dessen Witwe und Kinder an. Außerdem trugen Melanchthon und Bugenhagen die Hauptlast der Verantwortung für die künftigen Geschicke des lutherischen Protestantismus. Als Kaiser Karl V. im Schmalkaldischen Krieg gegen die Reformation mit Waffengewalt vorging, wurde die Lage für Bugenhagen lebensbedrohlich. Karl V. belagerte Wittenberg. Die Kaiserlichen trugen in der Schlacht bei Mühlberg am 24. April 1547 den Sieg davon. Am 19. Mai 1547 beendete die Wittenberger Kapitulation den Schmalkaldischen Krieg. Bugenhagens neuer Dienstherr wurde der protestantische (!) Herzog Moritz von Sachsen, der auf der Seite des katholischen Kaisers gestanden hatte. Bugenhagen bemühte sich, im Interesse der Stadt um ein gutes Verhältnis zum neuen Kurfürsten. Das nahmen ihm die Anhänger des alten Kurfürsten übel, aber er erreichte mit seiner Haltung die Wiederaufnahme des Universitätsbetriebs in Wittenberg. Das Erbe Luthers konnte weitergeführt werden.

Als Kurfürst Moritz von Sachsen später die Seiten wechselte und durch seinen Krieg gegen den Kaiser die Lage des Protestantismus verbesserte[12], empfand Bugenhagen diese Wendung der Dinge als Erhörung seiner Gebete.

Im Alter von 72 Jahren mußte Bugenhagen sein Predigtamt aufgeben. Nach raschem Kräfteverfall und kurzer Krankheit starb er am 20. April 1558 in Wittenberg an Altersschwäche. Sein Grabstein ist in der Stadtkirche zu finden.

Dr. Hasso Prahl

[1] Buske, Norbert: Johannes Bugenhagen. Sein Leben. Seine Zeit. Seine Wirkungen. Thomas Helms Verlag Schwerin 2010.

[2] Buske, Norbert (Hrsg.): Johannes Bugenhagen: Pomerania Erste Gesamtdarstellung der Geschichte Pommerns. Thomas Helms Verlag Schwerin 2008, Studienausgabe Schwerin 2009. Norbert Buske und Volker Gummelt haben dazu lesenswerte Einleitungen verfaßt.

[3] „Deutzsch“ (1522), „Deudsch“ (1528, 1531, 1532, 1534, 1535, 1546), „verdeudscht“ (1529, 1530, 1533) usw. S. Facsimile-Titelblätter, Volz, Hans: Martin Luthers deutsche Bibel, Hamburg, 1978.

[4] Leder, Hans-Günter: Johannes Bugenhagen und die Niederdeutsche Bibel. In: Herbergen der Christenheit 25, 2001–2002, S. 33–43.

[5] S. Facsimile-Titelblatt: Volz, Hans: Martin Luthers deutsche Bibel, Hamburg, 1978, S.236.

[6] Volz, aaO, S. 193.

[7] Volz, aaO, S. 113; Titelblatt: Lübeck 1533, S. 238, Bild 396.

[8] Einzelheiten, s. Volz, aaO, S. 234. Abdrucke S. 235 – 243.

[9] Nähere Einzelheiten, s. Heyden, Hellmuth: Zur Geschichte der Reformation in Pommern, insonderheit politische Motive bei ihrer Einführung in den Jahren 1534/35, S. 1 – 34, in: Heyden, Hellmuth, Neue Aufsätze zur Kirchengeschichte Pommerns, Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Pommern : 5, Forschungen zur Pommerschen Geschichte, H. 12, Köln, Graz 1965.

[10] Kercken-Ordeninge des gantzen Pamerlandes 1535, Wittenberg 1535. Die pommersche Kirchenordnung, Text mit Übersetzung, Erläuterung und Einleitung, hrsg. von Norbert Buske. Greifswald und Schwerin 1985.

[11] Der Schmalkaldische Bund war ein 1531 in Schmalkalden geschlossenes Verteidigungsbündnis protestantischer Fürsten und Städte unter Führung von Kursachsen und Hessen gegen die Religionspolitik Kaiser Karls V.

[12] Nach dem Fürstenaufstand führte der Passauer Vertrag von 1552 zwischen dem römisch-deutschen König Ferdinand I. und den protestantischen Reichsfürsten unter der Führung von Moritz von Sachsen die formale Anerkennung des Protestantismus herbei.

Dieser Beitrag erschien zuerst am 8. August 2015