Der Hebammen-Unterstützungsfonds – eine unverhoffte Quelle für die Familienforschung

Im frühen 19. Jahrhundert waren Hebammen in Preußen zwar staatlich geprüft und beaufsichtigt, sozial jedoch kaum abgesichert. Um verarmte, kranke oder arbeitsunfähige Hebammen zu unterstützen, richtete der preußische Staat sogenannte Hebammen-Unterstützungsfonds ein. Finanziert wurden diese allerdings nicht aus staatlichen Mitteln, sondern durch verpflichtende Beiträge der Bevölkerung.

Diese Abgaben wurden nicht nur bei Geburten erhoben, sondern bereits bei Trauungen – gewissermaßen als Vorschuss auf die zukünftige Inanspruchnahme der Hebammenhilfe. Im Jahr 1860 betrugen die Beiträge vier Silbergroschen pro Hochzeit und zwei Silbergroschen pro Geburt. Im bargeldarmen pommerschen Deputatslohnsystem war das eine durchaus spürbare Belastung.

Die zahlungspflichtigen Männer wurden teilweise in den damaligen Amts- und Kreisblättern öffentlich bekannt gemacht und zur Einzahlung an den Ortsvorsteher aufgefordert. Für die Familienforschung stellen diese Namensnennungen heute eine interessante Quelle dar. (mehr …)