Ab dem 1. Januar 2015 gilt ein neues Personenstandsgesetz in Polen. Für die Familienforschung wichtig: In den Standesämtern sollen Heirats-und Sterbeurkunden nur noch 80 Jahre aufbewahrt werden und danach an die Staatsarchive abgegeben werden. Geburtsurkunden werden wie bisher üblich, weiter 100 Jahre in den Standesämtern gelagert. Es gibt eine Übergangsfrist.
Quelle: Prawo o aktach stanu cywilnego
http://orka.sejm.gov.pl/opinie7.nsf/nazwa/2620_u/$file/2620_u.pdf