Medicinal-Ordnung für Schwedisch-Vorpommern und Rügen
Die Geburtsstunde des modernen Gesundheitswesens in Schwedisch-Vorpommern (1779)
Im Jahr 1779 herrschte im Gesundheitswesen von Schwedisch-Vorpommern und Rügen großes Chaos. Fürst Frederik Wilhelm von Hesselstein wandte sich an König Gustav III. von Schweden, um diese „Unordnung“ zu beenden. Das Ergebnis war die erste „Medicinal-Ordnung“ für Schwedisch-Vorpommern und Rügen, die der König am 7. Dezember 1779 in Kraft setzte.

Das Königliche Gesundheitskollegium: Die neue Aufsichtsbehörde
Diese neue Ordnung schuf ein „Gesundheits-Collegio“ in Greifswald, das fortan alle medizinischen Angelegenheiten überwachen sollte. Die Medizinprofessoren der Universität Greifswald und ihre Einrichtungen bildeten das Herzstück dieses Kollegiums. Es setzte sich aus Landräten, Medizinprofessoren, Universitätskuratoren sowie Stadt- und Garnisonsärzten zusammen. Der älteste Medizinprofessor leitete das Kollegium, das alle zwei Wochen tagte. (mehr …)