Medicinal-Ordnung für Schwedisch-Vorpommern und Rügen

Die Geburtsstunde des modernen Gesundheitswesens in Schwedisch-Vorpommern (1779)

Im Jahr 1779 herrschte im Gesundheitswesen von Schwedisch-Vorpommern und Rügen großes Chaos. Fürst Frederik Wilhelm von Hesselstein wandte sich an König Gustav III. von Schweden, um diese „Unordnung“ zu beenden. Das Ergebnis war die erste „Medicinal-Ordnung“ für Schwedisch-Vorpommern und Rügen, die der König am 7. Dezember 1779 in Kraft setzte.

Friedrich Wilhelm von Hessenstein, Gemälde von Georg David Matthieu (1762), Hessische Hausstiftung
Friedrich Wilhelm von Hessenstein, Gemälde von Georg David Matthieu (1762), Hessische Hausstiftung

Das Königliche Gesundheitskollegium: Die neue Aufsichtsbehörde

Diese neue Ordnung schuf ein „Gesundheits-Collegio“ in Greifswald, das fortan alle medizinischen Angelegenheiten überwachen sollte. Die Medizinprofessoren der Universität Greifswald und ihre Einrichtungen bildeten das Herzstück dieses Kollegiums. Es setzte sich aus Landräten, Medizinprofessoren, Universitätskuratoren sowie Stadt- und Garnisonsärzten zusammen. Der älteste Medizinprofessor leitete das Kollegium, das alle zwei Wochen tagte. (mehr …)