Wie ein Brandenburger die Reformation in Pommern vorantrieb

Zum Reformationstag am 31. Oktober hat sich Thomas Kraft mit dem Leben und Wirken des Reformators Johannes Knipstro, dem ersten Generalsuperintendenten für Pommern-Wolgast, auseinandergesetzt.

Am 20. Januar 1518 führten der Ablasshändler Johann Tetzel sowie der Professor und seit 1505 Gründungsrektor der Universität Frankfurt an der Oder (auch Alma Mater Viadrina genannt) Konrad Wimpina (um 1460‒1531, eigentlich Konrad Koch) eine Disputation durch, welche die 95 Thesen Luthers widerlegen sollte. Tetzel hatte die Absicht, Luther, der ihm das Geschäft mit den Ablassbriefen verdorben hatte, mit Hilfe von Wimpina zur Strecke zu bringen.

Ein Franziskanermönch aus einem schlesischen Konvent mit dem Namen Johannes Knipstro (auch Knipstrow) widersprach ihren Ausführungen. Er wurde zur „Besserung“ ins Kloster Pyritz (Pommern) verwiesen. Knipstro wurde am 1. Mai 1497 in Sandau (Elbe) geboren, welches bis 1354 zur brandenburgischen Altmark gehörte. Genau wie der hl. Franziskus von Assisi trug er keine Schuhe und galt als Barfüßer. Der Spruch „aus den Augen, aus dem Sinn“ traf für seine Versetzung jedoch nicht zu. Schon 1521 stand Knipstro auf der Kanzel der Klosterkirche und verkündete die Lehren Luthers. Bald wünschten sich die Bürger von Pyritz, dass er in der Mauritiuskirche predigen möge. Der Bischof von Cammin (Pommern) wollte ihn daraufhin gefangen nehmen, aber der pommersche Herzog Bogislaw X. holte ihn nach Stettin.

Seine weiteren Stationen waren Stargard, Stralsund und Greifswald. Im Jahre 1535 berief ihn Herzog Philipp I. zum Hofprediger in Wolgast und machte ihn kurze Zeit später zum ersten Generalsuperintendenten von Pommern-Wolgast. Er wurde von Johannes Bugenhagen (1485‒1558, genannt Dr. Pomeranus) eingeführt. In Greifswald lehrte er ab 1539 und war auch zeitweise Rektor.

Er verstarb am 4. Oktober 1556 in Wolgast und wurde in der Pfarrkirche beigesetzt. Neben Bugenhagen war er die treibende Kraft für die Verbreitung des Reformationsgedanken in Pommern.

Erntesitten in Grumbkow (Kreis Stolp)

Aus dem Heimatkalender für Ostpommern auf das Jahr 1931

Auf fast allen Gütern unserer ostpommerschen Heimat sind die oft Jahrhunderte alten Sitten und Gebräuche noch lebendig. Ein treues, eng mit der Heimatscholle verbundenes Arbeitergeschlecht pflanzte sie fort, und seine Arbeitgeber ließen es mit Genugtuung gewähren in der sicheren Erkenntnis, daß alles, was die Heimat einst hervorgebracht hat, echt und wahr und heilig ist und zum Bestande gehört, wie alles tote und lebende Inventar. Sie halfen stets freudig mit, die Beachtung alter Sitten zu vertiefen und aus manchem an sich bescheidenen Dingen wirkliche Volksfeste zu gestalten, wenn auch die Verhältnisse in andauernd immer wiederkehrender Notzeiten manchmal am liebsten andere Wege hätten weisen mögen.

Hier soll von den alten Gebräuchen erzählt werden, die sich um den Kranz um die Erntezeit legen, indem sie die Ernte eröffnen, begleiten und schließen. In Grumbkow bestehen zurzeit noch drei solcher Gebräuche, die alle Jahre mit großer Freudigkeit neu auferstehen: Das Binden, das Bringen des Alten und das Erntefest.

Auf Ernte Urlaub. Quelle: Stettiner Stadt- und Landbote (5. Jahrgang, 1897) 

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Nachlese zum Genealogentag in Frankfurt

Was bringt eigentlich die Teilnahme am Genealogentag? Wie lässt sich daraus Inspiration für die eigene Familienforschung gewinnen – und wie kann das Engagement am Stand des Pommerschen Greif dazu beitragen, anderen und dem Verein selbst zu helfen?
Antworten auf diese Fragen liefert unser Mitglied Karin Cox, die uns mit ihrem lebendigen Bericht aus Frankfurt und vielen persönlichen Eindrücken am Stand des Pommerschen Greif noch einmal nach Frankfurt mitnimmt.

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Plattes Land – Vom Volksmund in die Verwaltungssprache

Plattes Land – das klingt nach weiter Sicht, tiefem Himmel und gemächlichem Leben zwischen Feldern und Alleen. In Pommern ist der Ausdruck fest verankert. Was zunächst wie eine rein volkstümliche Wendung klingt, ist weit mehr: ein Begriff mit Geschichte – und Amtssiegel.

Ursprünglich stammt die Bezeichnung aus dem Niederdeutschen und beschreibt das flache, offene Land Norddeutschlands – eine Landschaft, wie sie auch für Pommern typisch ist. Doch der Ausdruck blieb nicht in der Alltagssprache stecken. Wer in alten Verwaltungsakten blättert, merkt schnell: „Plattes Land“ wurde auch ganz offiziell verwendet.

In Pommern diente der Begriff dazu, das ländliche Umland klar von den Städten abzugrenzen. Ob Baupolizeiordnungen, Steuerregelungen, Volkszählungen oder Zuständigkeitsfragen – das „platte Land“ tauchte regelmäßig in amtlichen Vorschriften auf. Es bezeichnete nicht nur eine geographische Gegebenheit, sondern auch eine rechtlich definierte Kategorie.

Im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts fand der Ausdruck auch außerhalb Norddeutschlands Verbreitung. Was einst das norddeutsche Hinterland meinte, wurde im gesamten deutschen Sprachraum zum Synonym für das Ländliche, Nicht-Städtische – und damit zum festen Bestandteil der Verwaltungssprache.

„Plattes Land“ – ein Ausdruck, der vom Volksmund bis in die Gesetzestexte wanderte – und damit ein Stück regionaler Identität in den amtlichen Sprachgebrauch überführte.